AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped/Mokick) / Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h
- bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
- bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³ bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
Krafträder/Dreirädrige Kraftfahrzeuge
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
- Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
- Ausbildung: Theorie und Praxis
zu b) 21
- Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Bei vorbesitz von A2 nach 2 Jahren nur eine Praktische Prüfung nötig
Mofa
einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
- Mindestalter: 15
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: -
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
A1
Leichtkrafträder bis 125 cm³
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
- Mindestalter: 16
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klasse: AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A2
Krafträder bis 35 kW, Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz: -
- Eingeschlossene Klassen: A1, AM
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Bei vorbesitz von A1 nach 2 Jahren nur eine Praktische Prüfung nötig



